Bußgeld
Was tun?


Regelfahrverbot und Möglichkeit der Abwehr!


Im Bußgeldkatalog sind zahlreiche Verkehrsverstöße nicht nur mit Punkten in Flensburg, sondern auch mit einem sog. Regelfahrverbot verbunden. Als Beispiel soll hier der Klassiker „qualifizierter Rotlichtverstoß über eine Sekunde rot“ dienen. Hier droht ein Bußgeld von 200,00 €, verbunden mit 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von 1 Monat. Zwar ist dieses Fahrverbot in der Regel erst spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides anzutreten, so dass man ggf. den Jahresurlaub entsprechend legen kann. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Autofahrern, die beruflich keinen ganzen Monat Urlaub am Stück nehmen können. Bei Fahrern, die beruflich oder aus anderen Gründen zwingend auf den Führerschein angewiesen sind, tritt dann ein Riesenproblem auf. Hier kann ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt oft helfen. Denn in der „Bußgeldkatalog-Verordnung-BKatV“ findet sich an versteckter Stelle im § 4 Abs.4 die Möglichkeit, bei angemessener Erhöhung des Bußgeldes von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abzusehen. Im Beispielsfall kann ein erfahrener Rechtsanwalt also mit der richtigen Argumentation erreichen, dass Sie bei Zahlung eines Bußgeldes in doppelter Höhe vom Fahrverbot verschont bleiben!
Björn von der Ohe, Rechtsanwalt, Juni 2021
(Kanzlei Buchholz Berlin)

Fahrverbot abwenden – Punkte vermeiden

Ein Fahrverbot stellt eine erhebliche Belastung dar. Wer beruflich auf das Fahren angewiesen ist, muss sogar eine Kündigung befürchten.
Bereits ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor. Außerorts gilt dies bei einer Überschreitung von 41 km/h.
Achtung: Bereits ab einer Überschreitung von 26 km/h droht ein Fahrverbot aufgrund einer speziellen Regelung in der Bußgeldverordnung.
Wenn es bereits zuvor zu einer rechtskräftigen Überschreitung von 26 km/h kam, sieht die Regelung bei einer neuen Fahrt innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft mit ebenfalls mindestens 26 km/h ein Fahrverbot vor.

Zu beachten ist, dass die Stadtautobahn in Berlin, also A 100, unter die strengere innerörtliche Regelung fällt, wie das höchste Berliner Gericht, das Kammergericht, ausdrücklich entschieden hat.
Auch die drohenden Punkte in Flensburg sollten ernst genommen werden.
Für eine Überschreitung von 21 km/h ist ein Punkt vorgesehen. Ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog 2 Punkte vor. Während ein einzelner Punkt in der Regel nach zweieinhalb Jahren nach einer Rechtskraft getilgt würde, wäre dies beim Eintag von 2 Punkten erst nach 5 Jahren der Fall.
Allerdings erweist sich die neue Bußgeldregelung in einem Aspekt als systemwidrig, was auch schon thematisiert wurde. Normaler Weise werden Ordnungswidrigkeiten erst ab einer Geldbuße von 60 € in Flensburg eingetragen. Diese ist als allgemeine Regelung auch beibehalten worden. Jedoch wurden für Überschreitungen von 16- 20 km/h die Verwarnungsgelder von 35,- € innerorts und 30,- € außerorts auf 70,- € innerorts und 60,- € außerorts nun angehoben. Obwohl diese Geldbußen jetzt also nicht mehr unter 60,- € liegen, sieht der Bußgeldkatalog hierfür bisher keinen Punkt vor. Es wurde daher darüber diskutiert, ob doch auch bereits für die Überschreitungen bis 20 km/h ein Punkt einzutragen sei. Richtiger Weise darf es in diesen Fällen keinen Punkt geben. Allerdings werden gesetzliche Änderungen hierzu diskutiert, so dass dies für die Zukunft nicht auszuschließen ist.
Wichtiger Hinweis bei Lastkraftwagen: Für Lkws gelten noch strengere Regelungen. Bereits für Überschreitungen von 16-20 km/h sieht der Bußgeldkatalog wie bisher den Punkteintrag vor.
Bei einem Vorwurf sollte man nicht verzweifeln. Es gibt Verteidigungsmöglichkeiten.
Eine anwaltliche Vertretung ist sinnvoll. Es wird Akteneinsicht genommen.
Geschwindigkeitsmessungen, Vorwürfe des Überfahrens einer roten Ampel und andere Vorwürfe können auf Fehler untersucht werden, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen würden.
Aber auch ohne Messfehler kann ein Absehen von einem Fahrverbot möglich sein.
Wenn eine Reduzierung der Geldbuße auf unter 60 € erreicht wird, entfällt ein Punkteintrag in Flensburg. Erst recht würden im Falle einer Einstellung die Geldbuße, die Eintragung von Punkten und ein eventuelles Fahrverbot entfallen.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Mai 2023


Hilfe bei Fahrerlaubnis auf Probe

Bei einer Fahrerlaubnis auf Probe ist besondere Vorsicht geboten. Ein Vorwurf eines Verkehrsverstoßes muss sehr ernst genommen werden. Vieles ist bei einer Verteidigung zu beachten.
Es existiert nach dem Gesetz ein 3-Stufen-Prinzip.
In der ersten Stufe kommt es zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet. Dieser Kurs ist bei einer Fahrschule zu absolvieren und kostet in der Regel mehrere Hunderte Euro. Es muss neben der Theorie auch eine Fahrt mit dem Fahrlehrer absolviert werden.
Die zweite Stufe besteht in einer Verwarnung. Die dritte Stufe sieht die Entziehung der Fahrerlaubnis vor.
Die Folgen können leichter eintreten als mancher denkt. Es wird zwischen zwei Kategorien von Verstößen unterschieden. Von den leichteren müssen zwei vorliegen, damit es zur Verlängerung der Probezeit und zum Aufbauseminar kommt. Bei den als schwer eingestuften Fällen reicht bereits ein Verstoß. Auch die als schwer eingestuften Verkehrsvergehen betreffen Situationen, die einen Verkehrsteilnehmer schnell treffen können.
Als schwere Vergehen gelten zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße, ein zu geringer Abstand zum Vorderfahrzeug, das Überfahren einer roten Ampel und Vorfahrtsverletzungen. Auch Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren genügen.
Es würde bereits reichen, wenn eine Reduzierung der Geldbuße auf einen Betrag von 55,- € erreicht wird. Grundsätzlich gibt es erst ab einer Geldbuße von 60,- € Punkte und kommt zu einer Eintragung in Flensburg. Wenn die Eintragung in Flensburg vermieden wird, reicht dies, um Konsequenzen für die Fahrerlaubnis auf Probe zu vermeiden.
Auch bereits der Zeitgewinn durch Akteneinsicht, Stellungnahme und Einlegung eines Rechtsmittels erweist sich als taktisch vorteilhaft. Durch die Verteidigung gegen den Vorwurf wird vermieden, dass in dieser Zeit ein neuer Verstoß die nächste Stufe auslösen kann.
Durch einen Freispruch oder eine Einstellung des Bußgeldverfahrens werden natürlich erst recht Probleme abgewendet.
Es ist somit vieles sehr wichtiges zu beachten.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Mai 2023


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