Bußgeld
Was tun?

Tipps für richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall


Ein Verkehrsunfall stellt für jeden Beteiligten ein unvorhergesehenes Ereignis dar, das mit einer extremen Belastungssituation verbunden ist. Oftmals ist man – völlig zu Recht – von der Situation überfordert. Dies führt leider sehr häufig dazu, dass im Anschluss an den eigentlichen Verkehrsunfall Fehler gemacht werden, die sich im weiteren Verlauf sowohl im Hinblick auf die Schadensregulierung, als auch im Hinblick auf ein etwaiges Bußgeldverfahren sehr nachteilig auswirken können.
Wir möchten Ihnen nachfolgend einige Hinweise geben, um derartige Fehler zu vermeiden:
Unterschreiben Sie keinerlei Schriftstücke, die sich auf den Unfallhergang oder die Schuldfrage beziehen.
Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben, mit denen sie sich selbst belasten könnten.
Die Polizei wird Sie schon am Telefon auffordern, die Unfallstelle zu räumen. Machen Sie sofort nach dem Unfall aussagekräftige Fotos, die nach Möglichkeit auch die gesamte Unfallstelle auf einem einzigen Bild und die Endstellung der Fahrzeuge zeigen. Es ist wichtig, dass diese Fotos gemacht werden, bevor die Fahrzeuge (beispielsweise um die Unfallstelle zu räumen) an den Straßenrand gefahren werden.
Fotografieren sie auch etwaige Bremsspuren auf der Fahrbahn
Notieren Sie sich alle Kennzeichen
Sehen Sie sich sofort um, ob gegebenenfalls am Straßenrand Personen stehen, die den Unfallhergang beobachtet haben könnten. Notieren Sie sich Namen und Anschriften dieser Personen. Es könnte sich hier um sehr wichtige Zeugen handeln, die bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre Version des Unfallhergangs vor Gericht bestätigen können. Leider gehen diese Zeugen oftmals sehr schnell wieder ihres Weges, wenn der Unfall nicht „interessant genug“ ist, um zu bleiben.
Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern.
Rufen Sie in jedem Fall sofort die Polizei an (sollten Sie wider Erwarten Alkohol getrunken, oder Drogen bzw. andere Substanzen zu sich genommen haben, oder aber nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, wäre dies allerdings zu überdenken…)
Lassen Sie sich vom Unfallgegner dessen Papiere zeigen (Personalausweis, Führerschein). Der Unfallgegner ist vor Eintreffen der Polizei zwar nicht verpflichtet, Ihnen diese Dokumente zu zeigen, es ist ihnen aber nicht verboten, danach zu fragen.
Abschließend noch eine sehr wichtige Empfehlung:
Installieren Sie in Ihrem, Fahrzeug eine Dashcam!
Diese ist im gut sortierten Elektronik-Fachmarkt bereits für ca. 100,00 € zu erhalten und kann Ihnen nicht nur bei einer Schadensregulierung, sondern auch bei etwaigen Bußgeldsachen oder strafrechtlichen Vorwürfen gute Dienste leisten.
Als Beispiel hierfür möchten wir sogenannte „Spurwechselunfälle“ anführen. Stellen Sie sich vor, Sie fahren vorschriftsmäßig in der rechten Spur plötzlich zieht der Unfallgegner von der linken Fahrspur in die Ihrige. Sie haben hier alles richtig und der Unfallgegner alles falsch gemacht. Die jahrzehntelange anwaltlicher Erfahrung lehrt allerdings, dass der Unfallgegner nun plötzlich eine völlig gegenteilige Unfallschilderung abgibt. Er behauptet, Sie seien von der rechten Fahrspur nach links gezogen. Wenn hier keine unabhängigen Unfallzeugen zur Verfügung stehen, werden derartige Fälle von den Versicherungen regelmäßig nur mit einer Quote 50/50 reguliert. Dies bedeutet zum einen, dass Ihr Vertrag belastet wird und Sie deshalb höhere Prämien zahlen müssen. Zum anderen erhalten Sie nur die Hälfte ihres eigenen Schadens ersetzt. Hier kann für Sie schnell ein fünfstelliger Betrag auflaufen. Wenn Sie in diesem Beispielsfall allerdings eine Dashcam installiert hätten, könnte ohne jede Schwierigkeit der Nachweis geführt werden, dass Sie Ihre Fahrspur nicht verlassen haben. Zwar gehen die Meinungen nach wie vor auseinander, ob derartige Aufzeichnungen vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden dürfen. Aber vor einiger Zeit hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem wegweisenden Beschluss vom 04.05.2016 (Az.: 4 Ss 543/15) die Zulässigkeit als Beweismittel in einem konkreten Einzelfall bejaht. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage liegt noch nicht vor. Somit kann also gegenwärtig  jeder Richter in eigener Verantwortung entscheiden, ob er die Aufzeichnung einer derartigen Dashcam als Beweismittel zulässt, oder nicht. Um diesen Beweis aber überhaupt erst anbieten zu können, benötigt man natürlich zwangsläufig die Aufzeichnung. Hat man eine derartige Dashcam nicht installiert, kann man auch nichts anbieten.
Generell gilt, sich nach einem Verkehrsunfall umgehend anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Die Kosten hierfür sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen, sofern der Unfall vom Unfallgegner allein verursacht wurde.
Um ganz sicherzugehen empfehlen wir zudem den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Rechtsanwalt Björn von der Ohe für Kanzlei Buchholz, Berlin, Juni 2021



Unfall als Straftat?

Auch ein „normaler“ Unfall kann zu einem Strafverfahren führen.
Bereits wenn der Unfallgegner ein sogenanntes Schleudertrauma erleidet, wird ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher eingeleitet. Der Strafvorwurf lautet dann Fahrlässige Körperverletzung. Es drohen neben der Strafe Konsequenzen für die Fahrerlaubnis und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Eine anwaltliche Vertretung kann sinnvoll sein. Bei einer rechtlichen Überprüfung kann es auf viele Aspekte ankommen. Ist zum Beispiel die Verletzung des Unfallbeteiligten nachgewiesen? Zudem kann auch noch einmal die Frage der Unfallverursachung untersucht werden. Auch auf andere Gesichtspunkte kann hingewiesen werden.
Rechtsanwalt Jan Buchholz, Sept. 2018


Wenn wir Ihnen einen ersten Überblick geben konnten, freuen wir uns.
Wenn Sie ein konkretes Problem haben freuen wir uns noch mehr, wenn Sie sich damit an unsere Kanzlei wenden. Das geht ganz einfach, wenn Sie eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Bis dahin
Ihre
Kanzlei Buchholz
Rechtsanwaltskanzlei
Jan Buchholz
Wildhüterweg 38
12353 Berlin
E-Mail: kontakt@kanzleibuchholz.de
Sehr gerne können Sie uns einfach anrufen.
Tel.: 030 604 32 36
Näheres über unsere Kanzlei und gerne auch anwaltliche Hilfe finden Sie hier:

Kanzlei Buchholz